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neue FS Regelung
07.01.2020
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland! Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung der Gesetzesänderung zu Führerscheinklasse B196 ist seit 31.12.2019 in Kraft! Die Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit erhalten sollen, auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Nach einer Fahrerschulung können ab sofort auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen. Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196: Fahrerschulung: 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie– und 5 Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und Mindestalter 25 Jahre Die Eintragung der Schlüsselziffer 196 innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Sie dürfen nach Erfüllen der Bedingungen zwar Motorräder der Klasse A1 bedienen, erhalten dann aber lediglich die Eintragung der Schlüsselzahl 196 zu Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B. Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern. Dazu wäre dann das vollständige Durchlaufen der Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive theoretischer und praktischer Prüfung notwendig.
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